AGB'S

 

1.1 Vereinbarte Termine

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Terminabsagen kürzer als 24 Stunden vor dem Termin, wird der vereinbarte Termin in Rechnung gestellt. Bei Absagen eines Termins von mehr als 24 Stunden, wird dieser nicht verrechnet und ist somit kostenfrei. 

 

 

1.2 Abbruch Fahrlektion

 

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit der Fahrschüler/in besteht (Müdigkeit, Konzentrationsschwächen, Konsum von Medikamenten, Drogen, Alkohol ect.) kann die Fahrlektion jederzeit nicht gestartet oder Abgebrochen werden. Dies auf Kosten des/der Fahrschüler/in.

 

 

 

Letzte Änderung am 03.02.2025